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GEWAKO Energie und Innovation GmbH - Hilfe für Anleger

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GEWAKO Energie und Innovation GmbH - ï»¿Endgültiger Zahlungsstopp?  Hilfe für Anleger!

 

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Gewako Energie & Innovation GmbH Hilfe - Was ist bekannt? 

Unter der Handelsregisternummer HRB 5440 wird die Gewako Energie & Innovation GmbH beim Amtsgericht Amberg  geführt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 25. April 2012 mit Sitz in der Frühlingstr. 25 in Luhe-Wildenau wurde sie gegründet. Am 03. Mai 2012 wurde sie in das Handelsregister eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 28. März 2014, im Handelsregister bekannt gemacht am 04. April 2014, wurde der Sitz der Gesellschaft verlegt und als neue Geschäftsanschrift wurde  Kroau 2, 92723 Gleiritsch bestimmt. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist seit Anbeginn Frau Jenny Wittmann, geborene Rühlicke. Seit Anbeginn ist der im Handelsregister eingetragene Gegenstand der Gesellschaft die Errichtung und der Betrieb von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energie, der Vertrieb und die Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere Energiepflanzen, und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
 

Hilfe! Gewako Energie & Innovation GmbH telefonisch nicht erreichbar und Zinszahlungsstopp

Als deren Nachrangdarlehensgeber hat einer der Anleger der Gewako Energie & Innovation GmbH dieser Gesellschaft eine fünfstellige Summe anvertraut. Zunächst erhielt er monatlich die vertragsgemäßen Zinsrenditen bis letztmalig Oktober 2016. Dann gingen keiner solche Zahlungen mehr auf seinem Konto ein.  Auf seine Nachfrage hin wurde dieser Anleger zunächst im Oktober 2016 telefonisch vertröstet. Im Dezember 2016 wurde ihm beim letzten Telefonat mitgeteilt, dass es bei der Gewako Energie & Innovation GmbH einen Computerfehler gäbe. Daher seien alle Daten weg.  Die Wiedererlangung der verlorenen Daten wäre äußerst zeitaufwendig. Der Anleger sollte sich bis Mitte/Ende Januar 2017 gedulden, bis das System wieder liefe und die verlorenen Daten aufgespielt seien. Weitere fernmündliche Kontaktaufnahmeversuche scheiterten. Unsere Rechtsanwälte haben an mehreren Tagen im Januar 2018 erfolglos versucht, die Gewako Energie & Innovation GmbH telefonisch zu erreichen.

 

Gewako Hilfe: Das Geschäftsmodell, die Werbeinhalte und die Beteiligungsart der Anleger

An der Gewako Energie & Innovation GmbH beteiligten sich die Anleger im Wege von partiarischen Darlehen, welche offenbar vorwiegend über freie Vermittler vermittelt wurden. Die Investition in grüne, erneuerbare Energie war Gegenstand dieser Beteiligungen. Beworben wurde die Beteiligung mittels einer in Grün gehaltenen Informationsbroschüre, aus der sich ergibt sich, dass die „Zukunftspflanze“ namens Miscanthus (Chinaschilf) erzeugt und vertrieben werden sollte. Dabei handele es sich um einen Pflanzenrohstoff mit sehr hoher Effizienz und mit dem gleichen Brennwert wie Holz. Es gebe zudem vielfältige ökonomische  (z.B. sei lediglich eine einmalige Pflanzung und dafür aber bei 20jährigem Wachstum keine jährliche Aussaat notwendig) und ökologische Vorteile (z.B. weder Pestizide noch Düngung seien notwendig). Den Anlegern wurde suggeriert, es gäbe, durch die Möglichkeit der Herstellung des eigenen Treibstoffs und wegen der Gefahr steigender Marktpreise (z.B. Gas), eine langfristige Sicherheit.
 
Die Nachrangdarlehnsgeber konnten zur persönlichen Laufzeit von 5, 10, 15 oder 20 Jahren  auch auswählen wie der Gewinn ausgeschüttet werden soll, entweder monatlich, jährlich,  oder ob der Gewinn thesauriert, also gar nicht ausgeschüttet, werden soll und dafür dem Kapital jährlich dazugerechnet werden soll (Zinseszinseffekt).
 
Nebst zweistellige Renditen mit einem Jahresgewinn von mindestens 12% wurde den Anlegern auch ein Beitrag für eine saubere Zukunft für die heutige und nachfolgenden Generation(en) in Aussicht gestellt.
 
 

Gewako Hilfe: Partiarisches Darlehen - was ist das?

Es wurden jeweils sog. partiarische Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt geschlossen. Es handelte sich dabei nicht um „gewöhnliche“ Darlehen. Nach dem Stand der seinerzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen stellt ein partiarisches Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt weder eine Vermögensanlage im Sinne des Gesetzes über Vermögensanlage dar, noch die Vereinbarung eines Einlagengeschäftes. Daraus folgt, dass partiarische Darlehen formal einfacher vereinbart und über Dritte akquiriert werden konnten als beispielsweise Fondsanteile. Eine Prospektpflicht bestand zudem auch nicht.  Der Gläubiger verzichtet durch eine Rangrücktrittsvereinbarung für seine Forderung  vorläufig auf die Erfüllung seiner Forderung, um andere (potentielle) Gläubiger besser zu stellen oder eine Überschuldung eines Unternehmens im Sinne der Insolvenzordnung zu verhindern.  Ob die Privatanleger die Verträge zur Geldanlage im Wissen um diese Folgen mit der Gewako Energie & Innovation GmbH geschlossen haben wird sich erst noch herausstellen müssen.

 

Gewako Hilfe -  Möglichkeiten der betroffenen Anleger?

Zur entsprechenden Rückerlangung kommt das Bestehen eines Schadensersatzanspruches der geschädigten Investoren in Betracht. Zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Gesellschaft und Dritten müssen die jeweils übergebenen Vertragsunterlagen ausgewertet werden. Insofern ist zu prüfen, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche zustehen.
 
Unser Netzwerk hat inzwischen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Interessen der potentiell geschädigten Darlehensgeber bündelt und die weitere Informationsrecherche und die weitere Informationsbeschaffung zielführend leiten möchte.  Um die Chance auf eine Rückgewinnung ihrer investierten Beträge zu erhalten ist den Geschädigten zu raten, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
 
 

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